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Repowering und Erweiterung bestehender Gewerbe-PV-Anlagen: Potenziale heben

Magazin · mainilkanjo GmbH · ca. 8 Min. Lesezeit

Die ersten großen Wellen gewerblicher Photovoltaik-Anlagen in Deutschland wurden zwischen 2008 und 2014 errichtet. Diese Anlagen erreichen aktuell und in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen und wirtschaftlichen Erstauslegung. Gleichzeitig laufen die Vergütungszeiträume nach Erneuerbare-Energien-Gesetz aus, und Modul- sowie Wechselrichter-Technologie haben sich grundlegend weiterentwickelt. Ein Repowering PV-Anlage bezeichnet den vollständigen oder teilweisen Austausch der Module oder Wechselrichter durch leistungsstärkere Komponenten am gleichen Standort. Daneben steht die klassische Erweiterung, bei der zusätzliche Modulfläche neben der Bestandsanlage installiert wird. Beide Maßnahmen haben unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Implikationen. Mit dem Solarpaket I und den Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 hat der Gesetzgeber für viele Konstellationen die Voraussetzungen geschaffen, dass Repowering ohne Verlust der ursprünglichen Vergütung möglich ist, sofern die Anlagenidentität gewahrt bleibt. Dieser Fachartikel ordnet die technischen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen ein und zeigt, in welchen Konstellationen welche Strategie wirtschaftlich tragfähig ist.

Technisches Potenzial: Von 200 Watt auf über 450 Watt pro Modul

Die Modultechnologie hat sich seit 2010 grundlegend gewandelt. Standardmodule der Generation 2010 bis 2014 lagen bei einer Nennleistung von 200 bis 250 Wattpeak und einer Fläche von rund 1,6 Quadratmetern. Aktuelle monokristalline TOPCon- oder Heterojunction-Module mit halbierten Zellen erreichen auf vergleichbarer Fläche 440 bis 480 Wattpeak, in Sondergrößen bis über 600 Wattpeak. Das entspricht einer Verdopplung der spezifischen Leistung pro Quadratmeter.

Verdopplung der Anlagenleistung auf gleicher Fläche

Wird eine bestehende Anlage mit 250-Wattpeak-Modulen durch aktuelle 450-Wattpeak-Module ersetzt, steigt die Anlagenleistung auf nahezu das Doppelte, sofern die statischen Reserven des Daches und die Sektionierung der Strings dies erlauben. Beispiel: Eine bestehende 200-Kilowattpeak-Anlage aus 800 Modulen wird durch 800 neue Module mit 450 Wattpeak ersetzt und erreicht damit 360 Kilowattpeak. Bei konstantem spezifischem Ertrag von 950 Kilowattstunden pro Kilowattpeak und Jahr wächst die Jahreserzeugung von 190 auf 342 Megawattstunden, also um 80 Prozent. Der spezifische Ertrag kann durch verbesserte Modul-Wirkungsgrade, optimierte Bypass-Diodenanordnung und reduzierte Mismatch-Verluste sogar leicht über dem alten Niveau liegen. Diese Größenordnung ist erheblich und rechtfertigt häufig eine Investition, selbst wenn die Bestandsanlage noch funktionsfähig ist.

EEG-rechtliche Anlagenidentität beim Repowering

Eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche Attraktivität eines Repowering PV-Anlage ist die Frage, ob die ursprüngliche EEG-Vergütung erhalten bleibt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 sowie die Anpassungen durch das Solarpaket I haben hier wichtige Regelungen geschaffen. Grundsätzlich bleibt der ursprüngliche Vergütungsanspruch erhalten, wenn die Anlagenidentität gewahrt wird. Maßgeblich sind dabei der Standort, der wesentliche Anlagenzweck und die ursprüngliche Inbetriebnahmegenehmigung.

Bedingungen für den Vergütungserhalt

Konkret bedeutet das, dass Module und Wechselrichter ersetzt werden dürfen, sofern Standort, Netzanschluss und grundlegende Anlagenkonzeption unverändert bleiben. Wird die Anlagenleistung über das Maß des ursprünglichen Antrags hinaus erhöht, gilt der Mehranteil rechtlich häufig als Neuanlage mit eigener Vergütungsstruktur, was eine getrennte messtechnische Erfassung erforderlich macht. Bei einer Bestandsanlage mit zugesicherter Einspeisevergütung von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde und einer Restlaufzeit von beispielsweise 5 Jahren ist der Vergütungserhalt ein erheblicher wirtschaftlicher Hebel. Die Berechnung zeigt schnell, dass ein Repowering ohne Vergütungsverlust deutlich attraktiver ist als ein vollständiger Neubau, der die niedrigere aktuelle Vergütung erhalten würde. Die genaue rechtliche Einordnung erfordert in der Regel eine Klärung mit dem Netzbetreiber und gegebenenfalls eine Anpassung der Stammdaten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Strategieoptionen für Ü20-Anlagen

Anlagen, die das 20-jährige Vergütungsregime durchlaufen haben, bezeichnet man als Ü20-Anlagen. Sie verlieren mit Ablauf des Kalenderjahres des 20. Inbetriebnahmejahrs den Anspruch auf die ursprüngliche feste Einspeisevergütung. Für diese Anlagen stehen mehrere Strategien zur Verfügung, deren Wahl von technischem Zustand, Lastprofil des Standorts und Vermarktungsoption abhängt.

Volleinspeisung, Eigenverbrauch und PPA

Die erste Option ist die Volleinspeisung in der sogenannten unbefristeten Anschlussvergütung. Hier erhält der Anlagenbetreiber den am Spotmarkt erzielten Jahresmittelpreis abzüglich der Vermarktungspauschale. Aktuell bewegt sich diese Vergütung je nach Marktphase zwischen 4 und 8 Cent pro Kilowattstunde. Die zweite Option ist die Umstellung auf Eigenverbrauch, sofern am Standort ein passender Letztverbraucher vorhanden ist. Der wirtschaftliche Vorteil ergibt sich aus der Differenz zum vermiedenen Strombezug. Die dritte Option ist ein Power Purchase Agreement, kurz PPA, mit einem Direktabnehmer. Hier wird ein fester Strompreis über eine Laufzeit von typischerweise 5 bis 15 Jahren vereinbart, häufig im Bereich von 6 bis 9 Cent pro Kilowattstunde. Die Wahl der besten Strategie hängt von der vorhandenen Lastsituation und den Marktbedingungen ab. In vielen Fällen liefert eine Kombination aus Eigenverbrauch und Reststromvermarktung das beste wirtschaftliche Ergebnis.

Wechselrichter-Tausch als eigenständige Maßnahme

Wechselrichter haben eine mittlere Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren und sind damit die kürzestlebige Komponente einer PV-Anlage. Viele Bestandsanlagen erreichen aktuell den Punkt, an dem ein Wechselrichter-Tausch unabhängig vom Modul-Tausch ansteht. Diese Maßnahme kann eigenständig oder im Verbund mit einem Modultausch geplant werden.

Technische Aspekte und wirtschaftliche Effekte

Aktuelle Wechselrichter haben deutlich höhere Wirkungsgrade als ihre Vorgängergenerationen. Während Wechselrichter aus den Jahren 2010 bis 2014 europäische Wirkungsgrade von 95 bis 96,5 Prozent erreichten, liegen aktuelle Geräte bei 98 bis 98,6 Prozent. Der zusätzliche Wirkungsgrad bedeutet bei einer 200-Kilowattpeak-Anlage einen Mehrertrag von 3.000 bis 4.000 Kilowattstunden pro Jahr, ohne dass weitere Veränderungen an der Anlage erforderlich sind. Hinzu kommt eine deutlich erweiterte Datenkommunikation, ein engeres Monitoring und die Möglichkeit der dynamischen Wirkleistungsbegrenzung gemäß den aktuellen Netzanschlussbedingungen. Die spezifischen Investitionskosten für den Wechselrichter-Tausch liegen heute zwischen 80 und 140 Euro pro Kilowattpeak. Die Amortisation aus dem Mehrertrag allein dauert 8 bis 12 Jahre, im Verbund mit der Vermeidung von Ausfallzeiten und der besseren Steuerbarkeit ist die Wirtschaftlichkeit häufig deutlich günstiger.

Erweiterung als Zubau mit getrennter Messung

Neben dem Repowering ist die Erweiterung der Bestandsanlage durch Zubau zusätzlicher Modulfläche eine bewährte Strategie. Hier wird die Bestandsanlage unverändert weiterbetrieben, während eine neue Anlage parallel installiert und betrieben wird. Maßgeblich ist die messtechnische Trennung beider Anlagen, weil sie unterschiedlichen Vergütungsregimen unterliegen.

Vergütungs- und Messkonzept

Die Bestandsanlage behält ihre ursprüngliche EEG-Vergütung über die volle Restlaufzeit, die Erweiterung erhält die aktuelle Vergütung nach EEG 2023. Bei einer Bestandsanlage mit 30 Cent pro Kilowattstunde und einer Erweiterung mit 8 Cent pro Kilowattstunde ist eine eindeutige Zuordnung der erzeugten Kilowattstunden essenziell. Die messtechnische Trennung erfolgt über getrennte Erzeugungszähler oder eine Kombination aus Erzeugungs- und Differenzzählern. Bei größeren Anlagen sind unterschiedliche Wechselrichter-Strings für Bestand und Erweiterung üblich, was die Zuordnung vereinfacht. Die Erweiterung ist in der bauordnungsrechtlichen Genehmigung und im Anschlussantrag beim Netzbetreiber separat zu behandeln, gegebenenfalls erfordert sie eine Erweiterung des Netzanschlusses oder einen neuen Anschlusspunkt. Eine vorausschauende Planung berücksichtigt diese administrativen Aspekte und plant ausreichende Vorlaufzeiten für die Genehmigungsverfahren.

Modulrecycling nach ElektroG und Kreislaufwirtschaft

Beim Repowering fallen erhebliche Mengen Altmodule an, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Photovoltaikmodule unterliegen dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, und müssen über die definierten Sammel- und Verwertungsstrukturen entsorgt werden. Hersteller und Inverkehrbringer sind zur Rücknahme verpflichtet.

Recyclingquoten und Stoffströme

Aktuelle Recyclingverfahren erreichen bei kristallinen Siliziummodulen Wertstoffrückgewinnungsquoten von 85 bis 95 Prozent, gemessen am Modulgewicht. Glas, Aluminium und Kupfer werden hochgradig zurückgewonnen, die Rückgewinnung von Silizium und Silber befindet sich technologisch im Übergang vom Laborstadium in industrielle Verfahren. Die Entsorgungskosten je Tonne Altmodul liegen heute bei 80 bis 200 Euro inklusive Transport. Bei einer Bestandsanlage mit 800 Modulen und einem mittleren Modulgewicht von 20 Kilogramm ergibt sich eine Entsorgungslast von 16 Tonnen mit Kosten zwischen 1.300 und 3.200 Euro. Diese Position ist in der Repowering-Rechnung explizit auszuweisen. Daneben ist die ordnungsgemäße Demontage durch fachkundige Betriebe zu beauftragen, was bei großen Anlagen aufgrund der vorhandenen Erfahrung und Skalierung kostengünstiger ist als bei einzelnen Kleinanlagen. Manche Modulhersteller bieten heute Rücknahmeverträge an, die in den Lieferkonditionen für die neuen Module verankert sind.

Wirtschaftliche Bewertung und Reinvestitionsstrategie

Die Entscheidung zwischen Repowering, Erweiterung, Wechselrichter-Tausch oder reinem Weiterbetrieb erfordert eine vollständige Lebenszyklusrechnung über die verbleibende Bestandslaufzeit und die neue Investitionsdauer. Die Bewertung beruht auf einer Gegenüberstellung der Szenarien mit identischer Berechnungsmethodik.

Vergleich der Szenarien und statische Prüfung

Im Szenario Weiterbetrieb wird die bestehende Anlage bis zum Lebensdauerende ohne wesentliche Eingriffe betrieben, mit anschließendem Rückbau. Im Szenario Wechselrichter-Tausch wird ausschließlich der Wechselrichter erneuert. Im Szenario Repowering werden Module und Wechselrichter gleichzeitig ersetzt. Im Szenario Erweiterung bleibt die Bestandsanlage unverändert, eine zusätzliche Anlage wird parallel errichtet. Jedes Szenario hat eigene Investitions-, Betriebskosten- und Erlöskennlinien. Die Auswahl beruht auf dem Vergleich der internen Zinsfüße und der Robustheit gegenüber Strompreis- und Bezugspreisszenarien. Voraussetzung für ein Repowering ist eine belastbare statische Prüfung des Bestandsdachs. Höhere Modul-Nennleistungen bei gleicher Modulfläche führen nicht zwingend zu höheren Lasten, jedoch ist die Kompatibilität der Montagesysteme und der Bedachung zu prüfen. Bei Trapezblechdächern und Sandwichelementen sind die zulässigen Befestigungspunkte und die Restlebensdauer der Bedachung explizit zu bewerten, weil ein Modulaustausch eine günstige Gelegenheit für eine Dachsanierung darstellen kann. Die Reinvestitionsstrategie ordnet diese Einzelmaßnahmen in einen mehrjährigen Kapitalplan ein und synchronisiert sie mit den ohnehin anstehenden Wartungs- und Sanierungsfenstern.

Fazit

Das Repowering PV-Anlage ist mit dem EEG 2023 und dem Solarpaket I zu einer regulatorisch attraktiven Option für viele Bestandsanlagen aus den Jahren 2010 bis 2014 geworden. Die Verdopplung der Leistung auf gleicher Fläche durch moderne Module, die deutlich verbesserten Wechselrichter-Wirkungsgrade und der Erhalt der ursprünglichen Vergütung bei gewahrter Anlagenidentität schaffen wirtschaftliche Hebel, die in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung gegenüber dem reinen Weiterbetrieb häufig deutlich besser abschneiden. Ü20-Anlagen finden in Eigenverbrauch, Volleinspeisung oder PPA jeweils tragfähige Anschlussstrategien. Die Erweiterung als Zubau mit getrennter Messung ergänzt das Spektrum für Standorte mit verbleibender Flächenreserve. Modulrecycling nach ElektroG, statische Prüfung der Bestandsdächer und eine konsistente Reinvestitionsstrategie sind die operativen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Wer diese Aspekte systematisch in eine Lebenszyklusrechnung einordnet, hebt im Bestand erhebliche Wertschöpfungspotenziale, die in der ursprünglichen Auslegung nicht abgebildet werden konnten.

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